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Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Menschen in Notlagen von der Stadtmission Chemnitz

Weitere Öffnung des Hauses für Besucher

09. Juni 2021


Hiermit möchten wir Sie über alle Neuerungen hinsichtlich des Testkonzeptes und der Besucherregelungen im Haus informieren.

Folgendes Vorgehen hinsichtlich der Testungen wird ab sofort im Haus angewandt:

  • Für Personen, welche keine Impfung gegen eine Corona-Infektion erhalten haben und bei denen in den letzten 6 Monaten keine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, oder Personen, die von einer Corona Infektion genesen sind, gilt die Testpflicht unverändert. Der Nachweis erfolgt mittels einem von einer offiziellen Teststelle ausgestellten Dokuments nicht älter als 12 Stunden, oder wie gewohnt per Testung direkt vor Ort im Haus. Hierfür ist nach wie vor eine Terminvereinbarung über das Online Buchungssystem erforderlich.

Die Besuchszeiten sind Montag – Mittwoch – Freitag – Sonntag von 10.00 - 15.00 Uhr

Für Personen, welche von einer Corona-Infektion genesen sind und eine Impfung gegen eine Corona-Infektion erhalten haben, oder Personen, welche den vollständigen Impfschutz gegen eine Corona-Infektion erhalten haben, entfällt die Testpflicht am 15. Tag nach der finalen Infektion für 6 Monate.

Dieser Personenkreis kann in den Besuchszeiten Montag – Mittwoch – Freitag – Sonntag von 10.00 – 15.00 Uhr das Haus ohne vorherige Terminvereinbarung betreten.

Der Nachweis der Immunität erfolgt bei Eintritt in das Haus über die Vorlage des Impfausweises mit vollständiger Impfung durch folgende Präparate. 

  • 2 x Impfung mit Comirnaty (BioNTech)
  • 2 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna
  • 2 x Impfung mit Vaxzevria (Astra Zeneca)
  • 1 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Jannsen (Johnson und Johnson)

Durch Vorlage des Impfausweises mit einer Impfung von

  • Comirnaty (BioNTech)
  • COVID-19 Vaccine Moderna
  • Vaxzevria (Astra Zeneca)

       plus zusätzlicher Vorlage eines offiziell von einem Arzt ausgestelltem Dokuments über den Antikörperstatus nach überstandener Infektion, welche nicht länger als 6 Monate vom Impftermin zurückliegt.

Um Ihnen und uns die Dokumentenkontrolle zu erleichtern, stellen wir Ihnen gern nach erstmaliger Vorlage der Originaldokumente eine Testbefreiung aus. Dieses hausinterne Dokument enthält Ihre Kontaktdaten, ihr Passbild und ein Gültigkeitsdatum. Es reicht dann das kurze Zeigen der Testbefreiung bei Betreten des Hauses an der Rezeption. Ihr Impfstatus wird aus Datenschutzgründen hausintern nicht erfasst.

 

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